Für Versicherte der KFA Graz und KFA Wien sind wir eine Kassenpraxis.

Mit diesen Versicherungen können wir direkt verrechnen.

 

Für Versicherte der GKK, SVB, BVA, SVA und VA sind wir eine Wahlarztpraxis.

Solcherart versicherte Personen bekommen nach einem Besuch in unserer Ordination
eine Honorarnote ausgehändigt.

Gleichzeitig bekommen die Patienten einen Antrag auf Kostenrückerstattung für die
jeweilige Versicherung. Dieser Antrag ist von uns bereits fast vollständig ausgefüllt.
Lediglich die Bankdaten (Kontonummer, Bankleitzahl) sind vom Versicherten auszufüllen.

Wird die Honorarnote bar bezahlt, so übermitteln wir kostenlos den unterschriebenen Rückerstattunsantrag der jeweiligen Versicherung.

Wird die Honorarnote mittels Erlagschein bezahlt, so hat der Versicherte den Antrag auf Kostenrückerstattung seiner Versicherung zu schicken oder direkt beim Leistungsschalter abzugeben.

Der Versicherte bekommt dann bis zu 80% der Kosten von der jeweiligen Versicherung rückerstattet.

So ist es uns möglich, die Verrechnungsabläufe auch in einer Wahlarztpraxis möglichst rasch und unbürokratisch für den Versicherten zu gestalten.
 
   
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